Energetische Baubegleitung

iStock 1184895808

1. Zielsetzung der energetischen Baubegleitung gemäß BEG

Die energetische Baubegleitung gemäß dem Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude (BEG) dient der fachgerechten Überwachung und Begleitung von energetischen Sanierungsmaßnahmen, die mit öffentlichen Fördermitteln aus dem BEG gefördert werden. Ziel ist es, die geplanten Maßnahmen im Einklang mit den Förderanforderungen des BEG durchzuführen und eine qualitativ hochwertige, energieeffiziente Sanierung des Gebäudes sicherzustellen. Die Baubegleitung gewährleistet, dass die baulichen und technischen Maßnahmen im Rahmen der Sanierung den aktuellen energetischen Standards entsprechen und die maximalen Energieeinsparungen erreicht werden.

Das BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) umfasst verschiedene Programme, wie z.B. das Programm für Einzelmaßnahmen (z.B. Dämmung, Heizungsaustausch) und das Programm für umfassende Sanierungen (z.B. vollständige Gebäudehülle, Heizungssysteme und erneuerbare Energien). Die Baubegleitung ist eine notwendige Maßnahme für die Beantragung und Auszahlung der Fördermittel, die sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude genutzt werden kann.

2. Leistungsumfang der energetischen Baubegleitung gemäß BEG

Die Baubegleitung erfolgt nach den Vorgaben des Bundesanzeigers vom 29. Dezember 2023 (BAnz AT 29.12.2023 B1) und umfasst alle relevanten Leistungen, die notwendig sind, um eine geförderte energetische Sanierung gemäß den Richtlinien des BEG korrekt und effizient umzusetzen.

2.1. Vorbereitende Maßnahmen und Planung

  • Beratung und Auswahl der Maßnahmen:

    • Unterstützung bei der Auswahl geeigneter energetischer Sanierungsmaßnahmen, die förderfähig nach den BEG-Vorgaben sind (z.B. Wärmedämmung, Heizungsmodernisierung, Austausch von Fenstern, Nutzung erneuerbarer Energien).
    • Prüfung der geplanten Maßnahmen auf Förderfähigkeit und Übereinstimmung mit den technischen Mindestanforderungen der BEG-Förderprogramme.

  • Erstellung eines Kostenplans:

    • Aufstellung eines detaillierten Kostenplans für die Sanierungsmaßnahmen, basierend auf den vorgesehenen Arbeiten und Materialien, zur Grundlage für die Fördermittelbeantragung.
    • Berücksichtigung der Mindestanforderungen an die Energieeffizienz, die nach den Fördervorgaben des BEG erforderlich sind.

  • Antragstellung und Koordination:

    • Unterstützung bei der Antragstellung für die Förderung gemäß BEG, einschließlich der Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen (Sanierungsplan, Kostenaufstellung, geplante Maßnahmen).
    • Koordination mit den zuständigen Förderstellen, um die Anerkennung der geplanten Sanierungsmaßnahmen zu gewährleisten.

2.2. Baubegleitung und Qualitätssicherung während der Sanierung

  • Fachliche Begleitung und Überwachung der Baumaßnahmen:

    • Durchführung regelmäßiger Baustellenbegehungen und Qualitätskontrollen, um sicherzustellen, dass die energetischen Maßnahmen in Übereinstimmung mit dem Sanierungsplan und den BEG-Vorgaben ausgeführt werden.
    • Überwachung der fachgerechten Ausführung der Maßnahmen, wie z.B. Dämmung der Gebäudehülle, Erneuerung von Fenstern und Türen, Heizungsaustausch und Installation erneuerbarer Energien (z.B. Wärmepumpen, Solaranlagen).

  • Kontrolle der Materialwahl:

    • Sicherstellung, dass die verwendeten Materialien und Systeme den Anforderungen der BEG-Förderung entsprechen (z.B. Mindestdämmwerte, effiziente Heiztechnik, Nutzung erneuerbarer Energien).

  • Überwachung der Handwerksleistungen:

    • Koordination und Kommunikation mit den ausführenden Handwerkern, um eine ordnungsgemäße Umsetzung der Maßnahmen sicherzustellen und mögliche Fehlerquellen zu vermeiden.
    • Regelmäßige Kontrolle und Dokumentation der Baufortschritte und der Qualität der ausgeführten Arbeiten.

  • Messungen und Prüfungen:

    • Durchführung von Messungen (z.B. Luftdichtheitstest, Blower-Door-Test) zur Überprüfung der energetischen Qualität der Sanierungsmaßnahmen. Muss separat vereinbart werden. 
    • Messung der Energieeinsparungen (z.B. Heizenergiebedarf) vor und nach der Sanierung, falls erforderlich, zur Nachweisführung gegenüber der Förderstelle.

  • Dokumentation der Fortschritte:

    • Regelmäßige Protokollierung des Baufortschritts und der durchgeführten Maßnahmen in einem Baubegleitungsbericht. Dieser Bericht dient als Nachweis für die Förderung und wird der Förderstelle (z.B. BAFA oder KfW) zur Abrechnung der Fördermittel vorgelegt.

  • Sicherstellung der Förderkonformität:

    • Überprüfung der Ausführung auf Einhaltung der Anforderungen des BEG, um eine vollständige Auszahlung der Fördermittel sicherzustellen.
    • Unterstützung bei der Nachreichung von Unterlagen und weiteren Prüfungen, falls notwendig.

2.3. Abschluss der Baubegleitung und Endabnahme

  • Abschlussdokumentation:

    • Erstellung eines abschließenden Berichts, der alle durchgeführten Sanierungsmaßnahmen, die eingesetzten Materialien und die Ergebnisse der durchgeführten Messungen (z.B. Luftdichtheit, Heiztechnik) dokumentiert.
    • Dieser Bericht dient als Grundlage für die endgültige Abnahme der Maßnahmen und die Auszahlung der Fördermittel.

  • Endabnahme der Baumaßnahmen:

    • Durchführung einer finalen Abnahme aller Sanierungsmaßnahmen im Hinblick auf die Fördervorgaben. Dabei werden die Qualität und die Einhaltung der energetischen Anforderungen überprüft.

  • Zertifikate und Nachweise für Fördermittel:

    • Bereitstellung der erforderlichen Nachweise und Dokumentationen (z.B. Endabnahmeprotokolle, Bestätigungen der Handwerker), die zur Abrechnung der Fördermittel notwendig sind.
    • Unterstützung bei der Einreichung der erforderlichen Dokumente bei der Förderstelle (z.B. BAFA, KfW), um die Auszahlung der Fördermittel abzuschließen.

2.4. Monitoring und Nachbetreuung (optional)

  • Langfristiges Monitoring:

    • Optional kann eine Nachbetreuung angeboten werden, bei der die Energieeinsparungen nach der Sanierung überwacht und ggf. nachjustiert werden, um die optimalen energetischen Ergebnisse zu erzielen.
    • Beratung zur Betriebsoptimierung von Heizungs- und Lüftungssystemen, um die langfristige Energieeffizienz zu gewährleisten.

  • Weitergehende Beratung zur Energiebilanz:

    • Beratung zur langfristigen Senkung des Energieverbrauchs durch zusätzliche Maßnahmen, wie z.B. die Integration von Smart-Home-Technologien oder weiteren Effizienzsteigerungen.

3. Zielgruppen

  • Wohngebäude:

    • Eigentümer von Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern, Eigentumswohnungen sowie denkmalgeschützten Gebäuden, die eine energetische Sanierung im Rahmen des BEG durchführen möchten.
  • Nichtwohngebäude:

    • Eigentümer von Bürogebäuden, Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Hotels, Verwaltungsgebäuden, Industriebauten oder gewerblich genutzten Liegenschaften.

4. Weitere Leistungen (optional)

  • Erstellung eines detaillierten Sanierungsfahrplans:
    • Auf Wunsch des Auftraggebers wird ein detaillierter Sanierungsfahrplan erstellt, der die einzelnen Sanierungsphasen und die geeigneten Fördermittel aus dem BEG-Programm umfasst.
  • Beratung zur Nutzung erneuerbarer Energien:
    • Beratung zu möglichen Integrationen von erneuerbaren Energien, wie Photovoltaik, Solarthermie oder Wärmepumpen, in das Sanierungsprojekt und deren Fördermöglichkeiten.
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.