1. Zielsetzung der Heizungsauswahl
Die Heizungsauswahl dient dazu, eine effiziente Heiztechnik auszuwählen, die den Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) sowie des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht. Ziel ist es, eine Heizlösung zu finden, die nicht nur die gesetzlich festgelegten Energiestandards und Emissionsgrenzen erfüllt, sondern auch langfristig die Energieeffizienz des Gebäudes steigert, die Betriebskosten senkt und den CO₂-Ausstoß reduziert. Die Auswahl der Heiztechnik muss individuell auf das vorgegebene Gebäude abgestimmt werden, wobei sowohl technische als auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt werden.
2. Leistungsumfang der Heizungsauswahl
Die Heizungsauswahl erfolgt in mehreren Schritten, um die passende Heiztechnologie auszuwählen, die sowohl den gesetzlichen Vorgaben als auch den Bedürfnissen des Gebäudes gerecht wird. Diese Leistungen umfassen die Analyse des Gebäudes, die Berechnung des Wärmebedarfs, die Auswahl geeigneter Heizsysteme sowie die Beratung zur Integration erneuerbarer Energien.
2.1. Vorbereitende Analyse und Prüfung der gesetzlichen Anforderungen
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Prüfung des Gebäudetyps und der baulichen Gegebenheiten:
- Erhebung der Gebäudetypen (z.B. Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Bürogebäude, Gewerbeobjekt) und baulichen Gegebenheiten (z.B. Baujahr, Dämmung, Fenster, Heizungsanlage).
- Ermittlung des aktuellen energetischen Zustands des Gebäudes, z.B. durch eine Energieberatung oder durch die Analyse von bestehenden Energieausweisen und Heizungsanlagen.
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Prüfung der Vorgaben des EWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz):
- Sicherstellung, dass das neue Heizsystem die Anforderungen des EWärmeG erfüllt, d.h. einen Anteil erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung gewährleistet.
- Berechnung des erforderlichen Anteils erneuerbarer Energien (mindestens 15% bei Sanierungen von Bestandsgebäuden oder 50% bei Neubauten), je nach Art und Umfang der Sanierung.
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Prüfung der Vorgaben des GEG (Gebäudeenergiegesetz):
- Sicherstellung, dass das Heizsystem den Anforderungen des GEG entspricht, insbesondere hinsichtlich des Primärenergiebedarfs und der CO₂-Emissionen.
- Prüfung, ob die Heizlösung den erforderlichen Jahres-Heizwärmebedarf, die EE Vorgaben und die Effizienzvorgaben (z.B. Wirkungsgrad der Heizsysteme, CO₂-Reduktion) des GEG erfüllt.
2.2. Wärmebedarfsermittlung und Heizlastberechnung (optional)
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Berechnung des Heizwärmebedarfs:
- Durchführung einer detaillierten Heizlastberechnung gemäß DIN EN 12831 für das gesamte Gebäude oder für spezifische Teile des Gebäudes (z.B. einzelne Wohnungen oder Gewerbeflächen), um den genauen Wärmebedarf zu ermitteln.
- Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten wie Dämmstandard, Fensterverglasung, Raumhöhen, Luftdichtheit und solare Gewinne.
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Berücksichtigung des Jahres-Heizwärmebedarfs:
- Berechnung des jährlichen Heizwärmebedarfs auf Basis des Wärmebedarfsprofils des Gebäudes, unter Berücksichtigung von Innenlasten (z.B. Wärmequellen wie elektrische Geräte, Personen) und Außentemperaturen.
- Berechnung des jährlichen Heizwärmebedarfs auf Basis des Wärmebedarfsprofils des Gebäudes, unter Berücksichtigung von Innenlasten (z.B. Wärmequellen wie elektrische Geräte, Personen) und Außentemperaturen.
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Ermittlung des benötigten Heizsystems:
- Auswertung des Wärmebedarfs und Auswahl geeigneter Heizsysteme, die sowohl den Bedarf decken als auch die Anforderungen des GEG und EWärmeG erfüllen.
2.3. Auswahl des Heizsystems
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Evaluierung geeigneter Heiztechnologien:
- Auswahl der passenden Heiztechnik, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen entspricht als auch ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. Dies kann umfassen:
- Wärmepumpen (Luft-Wasser, Wasser-Wasser, Sole-Wasser)
- Biomasseheizungen (Pelletheizung, Holzvergaser)
- Solarthermische Anlagen zur Unterstützung der Warmwasserbereitung oder Heizungsunterstützung
- Brennwerttechnik in Kombination mit erneuerbaren Energien
- Blockheizkraftwerke (BHKW), wenn eine Kombination aus Wärme- und Stromerzeugung erforderlich ist.
- Auswahl der passenden Heiztechnik, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen entspricht als auch ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. Dies kann umfassen:
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Integration erneuerbarer Energien:
- Auswahl eines Systems, das den Anteil erneuerbarer Energien im Sinne des EWärmeG gewährleistet (z.B. Solarthermie, Wärmepumpe, Biomasse).
- Berechnung des Beitrags des Heizsystems zu den Anforderungen des EWärmeG (mindestens 15% Anteil erneuerbare Energien).
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Wirtschaftliche und technische Optimierung:
- Analyse und Auswahl des wirtschaftlichsten Heizsystems unter Berücksichtigung der Investitionskosten, Betriebskosten und Fördermöglichkeiten.
- Vergleich von Heizsystemen hinsichtlich Effizienz, Betriebskosten und Amortisationszeit.
- Integration von intelligenten Heizungssteuerungen zur Optimierung des Energieverbrauchs und zur Maximierung des Effizienzpotentials.
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Kompatibilität mit bestehenden Systemen:
- Untersuchung, ob und in welchem Umfang das neue Heizsystem mit bestehenden Heizstrukturen (z.B. Radiatoren, Fußbodenheizung) kompatibel ist.
- Bei Sanierungen: Überprüfung der Anpassungsfähigkeit des Heizsystems an die vorhandene Infrastruktur.
2.4. Berechnung und Dokumentation (optional)
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Erstellung einer Berechnung zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen:
- Dokumentation und Berechnung des Anteils erneuerbarer Energien, der durch das gewählte Heizsystem bereitgestellt wird, sowie des CO₂-Ausstoßes und des Primärenergiebedarfs gemäß GEG.
- Erstellung eines Nachweises, dass das gewählte Heizsystem den Anforderungen des EWärmeG und GEG gerecht wird.
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Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsanalyse
- Berechnung der gesamten Investitions- und Betriebskosten des gewählten Heizsystems.
- Ermittlung der Amortisationsdauer und möglicher Einsparungen bei den Betriebskosten über die Lebensdauer des Systems.
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Bericht zur Heizungsauswahl:
- Ausführliche Dokumentation der durchgeführten Berechnungen, der gewählten Heiztechnik und der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen (EWärmeG, GEG).
- Empfehlungen für das Heizsystem und gegebenenfalls weitere ergänzende Maßnahmen (z.B. Dämmmaßnahmen, Fenstererneuerung), um die Gesamtenergieeffizienz zu optimieren.
2.5. Beratung und Fördermittelprüfung
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Beratung zur Beantragung von Fördermitteln:
- Beratung zu möglichen Fördermitteln aus dem Bereich der energetischen Sanierung (z.B. KfW, BAFA, regionale Förderprogramme), die für die Heizsystemumstellung oder -modernisierung genutzt werden können.
- Unterstützung bei der Antragstellung und Bereitstellung der notwendigen Unterlagen zur Beantragung von Fördergeldern.
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Ermittlung von Fördermöglichkeiten:
- Berechnung der zu erwartenden Förderhöhe für die ausgewählten Heizsysteme und Unterstützung bei der Planung der Finanzierung der Investition.
2.6. Abschluss und Übergabe
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Erstellung eines Abschlussberichts (optional):
- Erstellung eines detaillierten Abschlussberichts, der alle relevanten Berechnungen, die Auswahl des Heizsystems und die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen dokumentiert.
- Übergabe des Berichts an den Auftraggeber, der als Grundlage für die Umsetzung und eventuelle Fördermittelanträge dient.
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Empfehlungen für die Umsetzung:
- Empfehlungen zur konkreten Umsetzung der Heizungsinstallation und Hinweise zur Integration der Heiztechnik in die Gesamtplanung des Bauvorhabens (z.B. bei Sanierungen).
3. Zielgruppen
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Bauherren von Neubauten:
- Private und gewerbliche Bauherren, die ein neues Gebäude errichten und sicherstellen möchten, dass das Gebäude die Anforderungen des GEG und EWärmeG erfüllt.
- Private und gewerbliche Bauherren, die ein neues Gebäude errichten und sicherstellen möchten, dass das Gebäude die Anforderungen des GEG und EWärmeG erfüllt.
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Eigentümer von Bestandsgebäuden (Sanierungen und Modernisierungen):
- Eigentümer von Wohngebäuden oder Nichtwohngebäuden, die eine Heizungsmodernisierung oder -umstellung im Rahmen einer energetischen Sanierung planen.
- Eigentümer von Wohngebäuden oder Nichtwohngebäuden, die eine Heizungsmodernisierung oder -umstellung im Rahmen einer energetischen Sanierung planen.
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Verwalter von Bestandsgebäuden:
- Immobilienverwalter, die für die energetische Sanierung und Heizungsauswahl in großen Bestandsgebäuden verantwortlich sind.
4. Weitere Leistungen (optional)
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Erstellung eines Sanierungsfahrplans:
- Erstellung eines detaillierten Sanierungsfahrplans, der die Auswahl und Umsetzung von Heizsystemen in mehreren Phasen plant, um die Anforderungen des EWärmeG und GEG langfristig zu erfüllen.
- Erstellung eines detaillierten Sanierungsfahrplans, der die Auswahl und Umsetzung von Heizsystemen in mehreren Phasen plant, um die Anforderungen des EWärmeG und GEG langfristig zu erfüllen.
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Beratung zu Smart-Home-Systemen:
- Beratung zur Integration von intelligenten Steuerungen und Heizsystemen, die den Energieverbrauch weiter optimieren und zur Maximierung der Energieeffizienz beitragen.