Erstellung eines Energieausweises

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1. Zielsetzung der Energieausweiserstellung

Der Energieausweis dokumentiert die Energieeffizienz eines Gebäudes und ist sowohl für Eigentümer, Mieter als auch für potenzielle Käufer von Bedeutung. Er dient der Transparenz und zeigt den aktuellen energetischen Zustand des Gebäudes auf, sowie mögliche Einsparpotenziale durch energetische Sanierungen. Der Ausweis ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn ein Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet wird. Ziel der Erstellung des Energieausweises ist es, eine fundierte Grundlage zur Beurteilung der Energieeffizienz des Gebäudes zu liefern und die gesetzlichen Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu erfüllen.

2. Leistungsumfang der Erstellung eines Energieausweises

2.1. Vorbereitende Maßnahmen und Erhebung der Gebäudedaten

  • Erhebung der Gebäudedaten: Zu Beginn wird eine umfassende Bestandsaufnahme des Gebäudes durchgeführt. Die relevanten Gebäudedaten werden erfasst, um den Energieausweis nach den gesetzlichen Vorgaben zu erstellen. Hierzu gehören:

    • Art des Gebäudes: Wohngebäude (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnungen) oder Nichtwohngebäude (Bürogebäude, Gewerbegebäude, öffentliche Gebäude, Industriegebäude).
    • Baujahr und Sanierungsstand: Baujahr des Gebäudes und durchgeführte bzw. geplante Sanierungen (z.B. Wärmedämmung, Fenstererneuerung, Heizungsanlagen).
    • Gebäudehülle: Art der Wände, Dächer, Böden und Fenster, einschließlich der verwendeten Materialien, Dämmstandards und eventueller Wärmebrücken.
    • Heizsystem: Art der Heizung (z.B. Gas, Öl, Fernwärme, Wärmepumpe), Heizkessel, Wärmepumpen, Solaranlagen, Brennwerttechnik, etc.
    • Lage des Gebäudes: Berücksichtigung der geografischen Lage, der klimatischen Bedingungen und der Ausrichtung des Gebäudes, die Einfluss auf die Energiebilanz haben können.

  • Energieverbrauchsdaten (bei Bedarf): Wenn der Energieausweis auf Basis des Verbrauchs erstellt werden soll, werden die letzten Verbrauchswerte der Heizung und Warmwasserbereitung des Gebäudes ermittelt. Dabei werden die Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre berücksichtigt. Bei Bedarf erfolgt eine Rücksprache mit den zuständigen Versorgern.

2.2. Erstellung des Energieausweises

Je nach Art des Gebäudes und den vorliegenden Daten erfolgt die Erstellung des Energieausweises nach einem der beiden Verfahren, die durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgeschrieben sind:

  • Verfahren 1: Bedarfsausweis

    • Berechnung des Energiebedarfs: Der Bedarfsausweis wird auf Basis der technischen Gebäudedaten erstellt, unabhängig vom tatsächlichen Energieverbrauch. Hierbei werden die Gebäudehülle, Heizsysteme, Lüftung und die Nutzung berücksichtigt.
    • Ermittlung der energetischen Kennwerte: Berechnung des Endenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Warmwasser und Lüftung, unter Berücksichtigung von Wärmebrücken und den energetischen Eigenschaften des Gebäudes.
    • Berechnung des Primärenergiebedarfs: Der Primärenergiebedarf wird ebenfalls berechnet, um die Energieeffizienz in Bezug auf den Energieverbrauch und die Quelle der verwendeten Energie zu bewerten.
    • Energieeffizienzklasse: Zuordnung des Gebäudes zu einer Energieeffizienzklasse, die auf einer Skala von A+ bis H zeigt, wie energieeffizient das Gebäude im Vergleich zu anderen ist.

  • Verfahren 2: Verbrauchsausweis

    • Ermittlung des tatsächlichen Energieverbrauchs: Bei diesem Verfahren werden die letzten drei Jahre der Energieverbrauchswerte für Heizung und Warmwasserbereitung ausgewertet. Hierbei fließen die Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre ein, die dem Mieter oder Eigentümer vorliegen.
    • Erstellung der Verbrauchsauswertung: Berechnung des durchschnittlichen Energieverbrauchs pro Jahr und pro Quadratmeter beheizter Fläche.
    • Vergleich des Verbrauchs mit Referenzwerten: Der Verbrauchsausweis vergleicht den tatsächlichen Energieverbrauch mit einem Referenzwert für ein durchschnittliches Gebäude vergleichbarer Art und Nutzung, um eine Aussage über die Energieeffizienz zu treffen.

2.3. Erstellung des Energieausweises für Wohngebäude und Nichtwohngebäude

  • Für Wohngebäude:

    • Berechnung und Erstellung des Energieausweises auf Basis der ermittelten Gebäude- und Heizungsdaten.
    • Ausweisung des Endenergiebedarfs für Heizung und Warmwasser sowie der Heizenergieeffizienz des Gebäudes.
    • Festlegung der Energieeffizienzklasse (von A+ bis H), unter Berücksichtigung der Heizungsart und -technik, der Dämmung und des allgemeinen energetischen Zustands des Gebäudes.
    • Vorschläge zu möglichen Modernisierungsmaßnahmen und Sanierungen, die zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen können (z.B. Dämmung, Austausch von Fenstern, Heizungsoptimierung).

  • Für Nichtwohngebäude (gewerbliche und öffentliche Gebäude):

    • Berechnung und Erstellung des Energieausweises unter Berücksichtigung der spezifischen Nutzung des Gebäudes (z.B. Büros, Schulen, Krankenhäuser, Gewerbegebäude).
    • Differenzierte Betrachtung der Heiz- und Kühlanforderungen, der Lüftungstechnik sowie der Nutzung von Strom und Wärme.
    • Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs und der Klassifizierung nach der Energieeffizienzskala.
    • Bei Nichtwohngebäuden wird häufig auch die Differenzierung der verschiedenen Nutzungseinheiten (z.B. Büroflächen, Besprechungsräume, Lagerflächen) und deren spezifische Energieanforderungen berücksichtigt.

2.4. Ausgabe des Energieausweises und Beratung

  • Ausstellung des Energieausweises:
    • Der Energieausweis wird in einem rechtlich gültigen Format ausgestellt und enthält alle erforderlichen Angaben gemäß den Vorschriften des GEG.
    • Der Ausweis umfasst die wichtigsten energetischen Kennwerte des Gebäudes, eine Darstellung der Energieeffizienzklasse sowie mögliche Empfehlungen für energetische Verbesserungsmaßnahmen.

  • Beratung zu Sanierungsmaßnahmen (optional):
    • Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Erreichung einer besseren Energieeffizienzklasse (z.B. Dämmung der Gebäudehülle, Erneuerung der Heizungsanlage, Integration erneuerbarer Energien wie Solarthermie oder Wärmepumpen).
    • Hinweise zu Fördermöglichkeiten für energetische Sanierungen (z.B. KfW, BAFA).

2.5. Besondere Anforderungen und Ergänzungsleistungen (optional)

  • Besondere Anforderungen für Denkmalschutzgebäude:
    • Für unter Denkmalschutz stehende Gebäude können spezielle Anforderungen bei der Erstellung des Energieausweises bestehen, da nicht alle energetischen Sanierungsmaßnahmen ohne weiteres zulässig sind. Hier wird eine individuelle Beratung zur Denkmalschutzanforderung und zu möglichen Ausnahmeregelungen angeboten.

  • Erstellung von Detailberichten oder Sanierungsfahrplänen (optional):
    • Auf Wunsch des Auftraggebers kann auf Basis des Energieausweises ein detaillierter Sanierungsfahrplan erstellt werden, der konkrete Sanierungsmaßnahmen und Zeitpläne zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes enthält.

3. Zielgruppen

  • Wohngebäude:
    • Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mietwohnungen, denkmalgeschützte Wohngebäude.
  • Nichtwohngebäude:
    • Bürogebäude, Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Hotels, Verwaltungsgebäude, Industriegebäude, Verkaufsflächen, Lagerhallen.

4. Weitere Leistungen (optional)

  • Langfristige Energieberatung:
    • Nach Erstellung des Energieausweises kann eine langfristige Beratung zur Umsetzung von Energiesparmaßnahmen und zur optimalen Nutzung des Energieausweises angeboten werden.
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