Immobilienwertermittlung

Immobilienwertermittlung nach der ImmoWertV – Präzise, objektive und nachvollziehbare Bewertungen

Als Immobilienwertermittler (IHK) beziehe ich mich bei der Wertermittlung Ihrer Immobilie auf die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Diese Verordnung regelt, wie Immobilienwerte objektiv und sachgerecht zu ermitteln sind und sorgt für Transparenz und Rechtssicherheit. Sie ist eine entscheidende Grundlage für jede professionelle Immobilienbewertung in Deutschland. Das Gutachten wird zusammen mit einer Kollegin Christin Hertz (Immobilienwertermittler (IHK) erstellt. Mein Büro nimmt alle Daten der Immobilie auf, das Gutachten selbst wird von Frau Christin Hetz erstellt und abgerechnet. Durch diese Teamleistung (technische und kaufmännische Kompetenz) erhalten Sie ein abgesichertes Gutachten.    

Die Immowertverordnung (ImmoWertV) – Was ist das?

Die ImmoWertV legt fest, welche Verfahren und Bewertungsansätze bei der Ermittlung des Marktwertes einer Immobilie anzuwenden sind. Sie gibt detaillierte Richtlinien für die Berechnung von Werten in unterschiedlichen Bewertungsfällen vor – sei es für den Verkauf, die Kaufpreisfindung, die Besteuerung oder die Beleihung von Immobilien.

Wesentliche Bestandteile der ImmoWertV:

  • Marktwertprinzip: Der Marktwert (auch Verkehrswert genannt) ist der Wert, den eine Immobilie auf dem freien Markt erzielen würde.
  • Unterschiedliche Bewertungsverfahren: Je nach Art und Zweck der Wertermittlung kommen unterschiedliche Verfahren zum Einsatz.

Die Verfahren zur Wertermittlung nach der ImmoWertV

Es gibt drei anerkannte Verfahren zur Wertermittlung, die in der ImmoWertV festgelegt sind. Jedes Verfahren hat seinen spezifischen Anwendungsbereich, und die Wahl des Verfahrens hängt von der Art der Immobilie und dem Bewertungszweck ab.

  1. Ertragswertverfahren
    Das Ertragswertverfahren wird angewendet, wenn die Immobilie als Einkommensquelle dient, zum Beispiel bei vermieteten Mehrfamilienhäusern oder gewerblich genutzten Immobilien. Es basiert auf der Höhe der zu erwartenden Mieteinnahmen und kalkuliert den Wert auf Basis dieser Erträge. Hierbei werden auch Kosten wie Instandhaltung, Verwaltung und sonstige Aufwendungen berücksichtigt.

  2. Sachwertverfahren
    Das Sachwertverfahren kommt vor allem bei eigen genutzten Immobilien (z. B. Einfamilienhäuser oder Wohnungen) zur Anwendung. Es basiert auf der Ermittlung der Herstellungskosten der Immobilie und berücksichtigt die Wertminderung durch Abnutzung. Zudem wird der Bodenwert getrennt bewertet. Dieses Verfahren wird häufig für Immobilien angewendet, bei denen keine marktüblichen Vergleichswerte verfügbar sind.

  3. Vergleichswertverfahren
    Das Vergleichswertverfahren ist die am häufigsten genutzte Methode und kommt zum Einsatz, wenn ausreichend marktübliche Vergleichsdaten vorliegen, z. B. bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern. Hierbei wird der Wert einer Immobilie anhand von kürzlich realisierten Verkaufspreisen ähnlicher Objekte in der gleichen Lage ermittelt. Es werden Merkmale wie Größe, Ausstattung und Lage berücksichtigt.

Warum ist die ImmoWertV wichtig für Ihre Wertermittlung?

Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sorgt dafür, dass alle Immobilienbewertungen nach klaren, nachvollziehbaren und objektiven Kriterien erfolgen. Dies garantiert, dass die Wertermittlung nicht nur fair und transparent ist, sondern auch den rechtlichen Anforderungen entspricht. Insbesondere bei juristischen und steuerlichen Fragen ist eine präzise, nach der ImmoWertV erstellte Bewertung von entscheidender Bedeutung.

Fazit:

Die Wahl des richtigen Verfahrens nach der ImmoWertV ist entscheidend für eine präzise und zuverlässige Immobilienbewertung. Als Immobilienwertermittler (IHK) garantieren wir Ihnen eine fundierte Wertermittlung, die alle relevanten gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt. Ob Ertragswert, Sachwert oder Vergleichswert – wir wenden stets das Verfahren an, das optimal auf Ihre Immobilie und Ihre Anforderungen abgestimmt ist.

Kontaktieren Sie mich für eine fachkundige Immobilienbewertung gemäß der ImmoWertV!

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