Fördermittelberatung

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1. Zielsetzung der Fördermittelberatung

Die Fördermittelberatung hat das Ziel, Eigentümern von Wohngebäuden sowie Nichtwohngebäuden (z.B. Bürogebäuden, Schulen, Krankenhäusern, Industriegebäuden) bei der Identifizierung, Beantragung und optimalen Nutzung von Fördermitteln im Bereich der energetischen Sanierung zu unterstützen. Insbesondere werden die Fördermöglichkeiten der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) geprüft, um die Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien oder Reduzierung von CO₂-Emissionen zu optimieren.

2. Leistungsumfang der Fördermittelberatung

2.1. Vorbereitende Maßnahmen und Erhebung der Gebäudedaten

  • Erhebung der Gebäude- und Anlagendaten: Sammlung von Informationen zum Gebäude (Art, Baujahr, Zustand, Nutzung, vorhandene Heizungsanlage) und zur geplanten energetischen Sanierung (geplante Maßnahmen, wie z.B. Wärmedämmung, Fenstererneuerung, Heizungserneuerung, Installation erneuerbarer Energien).
  • Erhebung des energetischen Ist-Zustands: Falls noch nicht vorhanden, kann eine Gebäudeanalyse durchgeführt werden (z.B. durch eine Energieberatung, die den aktuellen energetischen Zustand des Gebäudes dokumentiert und Empfehlungen für Sanierungsmaßnahmen gibt).
  • Festlegung der Sanierungsziele: Abgleich der Sanierungsziele mit den verfügbaren Fördermöglichkeiten (z.B. Förderung von KfW-Programmen für Einzelmaßnahmen oder für umfassende Sanierungen).

2.2. Analyse und Auswahl der geeigneten Förderprogramme

  • Prüfung der Fördermöglichkeiten: Auf Basis der erhobenen Daten wird eine umfassende Analyse der verfügbaren Fördermittel für das jeweilige Projekt durchgeführt. Dabei werden insbesondere folgende Programme berücksichtigt:

    • KfW-Förderprogramme:
      • KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ (Kredit und Zuschuss)
      • KfW-Programm „Energieeffizient Bauen“ (für Neubauten und umfangreiche Sanierungen)
      • KfW-Programm „Erneuerbare Energien – Standard“ (Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien wie Solarthermie, Photovoltaik, Wärmepumpen)
      • KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau und Sanierung“

    • BAFA-Förderprogramme:
      • BAFA-Förderung für Heizungsoptimierung (z.B. Austausch von Heizungen gegen effiziente Wärmepumpen, Brennwertkessel oder Biomasseheizungen)
      • BAFA-Förderung für die Nutzung erneuerbarer Energien (z.B. Solarthermie, Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke)
      • BAFA-Förderung für individuelle energetische Sanierungsmaßnahmen (z.B. Dämmung, Fenstertausch)

    • Regionale Förderprogramme: Bei Bedarf werden auch regionale Fördermöglichkeiten und Zuschüsse durch Länder oder Kommunen geprüft.

  • Beratung zu spezifischen Förderkriterien:

    • Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
    • Welche Maßnahmen sind in welchem Umfang förderfähig?
    • Welche Anforderungen an die Energieberatung oder den Nachweis der Sanierungsmaßnahmen müssen erfüllt werden?

2.3. Erstellung eines individuellen Fördermittelplans

  • Fördermittelstrategie: Erstellung einer individuellen Fördermittelstrategie, die die geeigneten Programme für das Projekt priorisiert und konkrete Schritte zur Antragstellung beschreibt. Dabei wird berücksichtigt, ob das Projekt als Einzelmaßnahme oder als umfassende Sanierung umgesetzt werden soll.
  • Fördermittelkombination: Optimierung der Förderstrategie durch die Kombination verschiedener Fördermittel (z.B. KfW-Kredit und BAFA-Zuschuss).
  • Beratung zur Eigenleistung und Eigenkapital: Empfehlung, inwieweit Eigenleistungen oder Eigenkapital in die Förderung einbezogen werden können und welche Auswirkungen dies auf die Förderquote hat.

2.4. Unterstützung bei der Antragstellung

  • Vorbereitung und Einreichung der Förderanträge: Unterstützung bei der vollständigen und korrekten Antragstellung für die jeweiligen Förderprogramme, inklusive der erforderlichen Unterlagen wie z.B. Kostenschätzungen, Energiebedarfsberechnungen oder bauliche Nachweise.

    • KfW-Anträge: Unterstützung bei der Beantragung von Krediten und Zuschüssen, z.B. für eine umfassende energetische Sanierung oder den Einbau von Wärmepumpen, Fenstern oder Dämmmaterialien.
    • BAFA-Anträge: Hilfe bei der Antragstellung für die Förderung von Heizungsanlagen, erneuerbaren Energien und Einzelmaßnahmen.
    • Fristen und Bedingungen: Unterstützung bei der Einhaltung der Fristen und der Einhaltung aller Fördervoraussetzungen, wie z.B. die Pflicht zur Durchführung von Vor-Ort-Beratung oder die Dokumentation der Energieeffizienzsteigerung nach der Sanierung.
    • Kommunikation mit den Förderstellen: Ansprechpartner und Unterstützung bei der Kommunikation mit der KfW, dem BAFA und anderen relevanten Institutionen.

2.5. Überwachung des Fördermittelprozesses und Abrechnung

  • Begleitung während des Förderprozesses: Unterstützung bei der Überwachung des Antragsstatus und der entsprechenden Kommunikation mit den Fördermittelgebern.
  • Abschluss des Förderverfahrens: Nach Abschluss der Maßnahmen wird der Fördermittelprozess abgeschlossen, indem z.B. die Auszahlung der Fördermittel beantragt wird. Hierzu kann auch die Prüfung der durchgeführten Maßnahmen und die erforderliche Nachweisführung über die umgesetzten energetischen Maßnahmen gehören.
  • Abrechnung und Nachweise: Unterstützung bei der Einreichung der erforderlichen Abrechnungsunterlagen, z.B. Rechnungen und Zahlungsnachweise, die für die endgültige Auszahlung der Fördermittel notwendig sind.

2.6. Weitere Beratungsleistungen (optional)

  • Langfristige Unterstützung: Beratung zur langfristigen Nutzung und Wartung der geförderten Technologien oder Maßnahmen, z.B. bei der Installation und Pflege von Heizungsanlagen oder der Nutzung von Photovoltaikanlagen.
  • Energieberatung und Monitoring: Weitergehende Energieberatung zur Reduktion des Energieverbrauchs und zur Optimierung des Gebäudebetriebs nach Abschluss der Sanierung.
  • Fördermittelmonitoring: Langfristige Beratung und Monitoring bezüglich neuer Fördermöglichkeiten und zukünftiger Fördermaßnahmen, um weitere Sanierungen oder Investitionen zu fördern.

3. Besondere Anforderungen für Nichtwohngebäude

  • Erweiterte Anforderungen an die Fördermittelberatung: Bei Nichtwohngebäuden, insbesondere gewerblichen und industriellen Immobilien, sind zusätzliche Fördermöglichkeiten zu berücksichtigen, die häufig spezifischere Anforderungen an die Energieeffizienz oder die Nutzung erneuerbarer Energien stellen.
  • Berücksichtigung größerer Sanierungsprojekte: Bei umfangreicheren Sanierungsprojekten in Nichtwohngebäuden (z.B. Bürogebäuden, Schulen oder Produktionshallen) wird eine differenzierte Analyse der Fördermöglichkeiten notwendig, um die Gesamtmaßnahme optimal zu finanzieren und die Fördermittel effizient zu nutzen.
  • Individuelle Beratung für gewerbliche Nutzer: Für gewerbliche Nutzer und Unternehmen gibt es spezifische Fördermöglichkeiten und steuerliche Anreize, die in die Fördermittelstrategie integriert werden können.

4. Zielgruppen

  • Wohngebäude: Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, denkmalgeschützte Gebäude.
  • Nichtwohngebäude: Bürogebäude, Schulen, Krankenhäuser, Hotels, Gewerbeimmobilien, Industriegebäude.

5. Weitere Leistungen (optional)

  • Erstellung eines langfristigen Sanierungsplans: Entwicklung eines langfristigen Sanierungsplans unter Berücksichtigung aller relevanten Fördermöglichkeiten, um schrittweise eine hohe Energieeffizienz des Gebäudes zu erreichen.
  • Beratung zur Integration erneuerbarer Energien: Weitere Beratung zur Nutzung von erneuerbaren Energien wie Photovoltaik, Solarthermie, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen und zur optimalen Nutzung der dafür verfügbaren Fördermittel.